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1111:baron

Baron (Titel)

Adliger Souverän, der durch die Gnade des Königs von Deutschen über seine Baronie herrscht und außer Gott und dem König niemand verpflichtet ist.

Barone dürfen in ihrer Baronie Steuern erheben. Den zehnten Teil dieser Steuern müssen sie an ihren Herrn, einen Markgraf oder den König, abführen.

Barone können Knappen mit Erreichen der Volljährigkeit und nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung im 21. Lebensjahr in den Stand des Garderitters oder des einfachen Ritters erheben.

Es gibt folgende Barone in Deutschen:
angmar_v._dornwald in zwieberg
barawak_v._graunheim in seeburg
fabian_v._wackersheim in fadenburg
hillibert_v._kraehwinkel in waldstadt
theobald_klaus_v._greschbach in froschen
markus_dominicus_v._schoenhofen in schoenhofen

1111/baron.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/12 10:38 (Externe Bearbeitung)