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1111:recht_und_strafe

Recht

Die verschiedenen Rechtssysteme sind abhängig von den einzelnen Ländern dieser Welt. Generell kann man jedoch sagen, dass die Auslegung des Rechts, sprich Rechtsprechung, vom herrschenden Fürsten abhängig ist. Oft existiert nicht einmal ein schriftliches Gesetzbuch sondern nur das mündliche Urteil des unabhängigen Landesfürsten. Nur in größeren Städten und Grafschaften werden Richter beschäftigt, die im Namen des Fürsten bzw. Oberhauptes Urteile fällen.

In vielen Fällen wird das Recht ohne Prozess durchgesetzt. Dorfpolizisten, Stadtwachen, Straßenpatrouillen, Steuereintreiber, Militär oder Hexenjäger sind befugt, die erlassenen Gesetze des Landes durchzusetzen. Dazu gehören kleinere Delikte wie z. B. Beleidigung eines Bürgers, unbedeutende Sachbeschädigung, Mundraub auf Acker und Feld oder Trunksucht, Haus- und Landfriedensbruch, Vagabundiererei, tätlicher Angriff ohne Verletzung und Ruhestörung. Die Strafe hierbei darf in Deutschen drei Tage Gefängniss, einen Tag am Pranger oder im Stock, einen Silberkreuzer oder 10 Hiebe nicht überschreiten.

Nur wenn berechtigter Zeifel an der Tat oder eine schweres Delikt vorliegt, kommt es zu einem Prozess vor Gericht. Der Prozess kann vom geschädigten Bürger des Landes, von einem Adligen oder von den genannten öffentlichen Ordnungshütern angestrengt werden.

Generell gibt es in jedem Prozess einen Ankläger, einen Angeklagten und einen Richter. Nicht immer sind Ankläger und Richter getrennte Personen. Auch ist es nicht immer gestattet, dass der Angeklagte vor Gericht sprechen darf. Ein angeklagter Bauer wird nicht selten durch einen vom Gericht gestellten Anwalt vertreten. Vogelfreie, die sich nicht ausweisen können, sind selten berechtigt, den ehrwürdigen Gerichtssaal überhaupt zu betreten. Über sie wird in Abwesenheit geurteilt.

Schwere Straftaten wie wiederholter Diebstahl, Vergewaltigung, Raub, Brandstiftung, schwere Verletzung eines Bürgers, Totschlag, Beleidigung eines Adligen oder jegliche Art von Magie, die sich gegen die Gemeinschaft des Landes richtet, werden in der gotischen Auffassung des Rechts oft durch die Anwesenheit des Teufels oder anderer böser Götter im Täter verstanden. Ziel eines Strafprozesses ist es also den Angeklagten durch ein Geständnis unter Buße vor Gott und der Beichte von seiner Schuld zu befreien. Die anschließende Bestrafung dient dazu, den Schuldigen vor einer Wiederholung seiner Besessenheit zu schützen, was den Täter wieder zu einem guten Mitglied der Gemeinschaft der Lebenden und der Toten macht. As diesem Grund sind auch viele zum Tode Verurteilte einverstanden mit dem Urteil, da sie nur so wieder zu ihrer Ehre in der Gemeinschaft der Gläubigen finden können.

Strafe

Wie unter Recht bereits beschrieben, kann von einem herrschenden Adligen oder einem von ihm eingesetzten Richter vor Gericht eine Strafe über einen Straftäter verhängt werden. Aber auch öffentliche Ordnungshüter wie Dorfpolizisten, Stadtwachen, Straßenpatroillen, Militär und Hexenjäger, aber auch Angehörige des Ritterstandes und Lehrer gegenüber ihren Schülern dürfen mindere Strafen verhängen und teilweise auf der Stelle vollstrecken.

Die folgenden Beispiele gelten für weite Teile von Deutschen, vor allem die großen Städte. Sie variieren aber von Ort zu Ort und von Richter zu Richter und können in rauheren Gegenden des Reiches oder im Ausland durchaus viel härter gehandhabt werden.

Mindere Straftaten und ihre Strafen gibt es folgende:

• Beleidigung eines Bürgers durch Fluch, bösen Schimpf, Bespucken oder andere Entehrung. Die Strafe hierfür beträgt ein bis drei Tagelöhne des Beleidigten und ist zur Hälfte an den Beleidigten, zur Hälfte an den Landesfürsten zu entrichten.
• Unbedeutende Sachbeschädigung bis zu einem Wert eines Wochenlohns muss vollständig ersetzt werden und zieht zusätzlich einige Schläge auf den Rücken oder die Fußsohlen nach sich.
• Mundraub auf Acker oder Feld oder geringfügiger Diebstahl bis zu drei Groschen wird mit einem Tag Pranger bestraft.
• Faulheit, Trunksucht, Hurerei und nächtliche Ruhestörung wird mit einem Tag Gefängnis oder Pranger mit Schandmaske und Hinweisschild um den Hals bestraft.
• Haus-, Landfriedensbruch, unerlaubtes Betteln und Vagabundiererei wird mit Gefängnis bestraft.
• Betrug, falsche Berufskleidung oder öffentliche Lüge wird mit Pranger und Schandmaske bestraft.
• Tätliche Verletzung eines Bürgers wird mit einer Geldstrafe wie bei Beleidigung und zusätzlichen Hieben oder Gefängnis bestraft. Wenn die Verletzung das Opfer dauerhaft schädigen wird, handelt es sich um eine schwere Straftat.
Ebenfalls schwere Straftaten sind alle oben aufgeführten, wenn ein Ritter, Bürger hohen Ansehens oder sogar Adliger der Geschädigte ist. Auch wenn der Täter ein Vogelfreier, Sklave, Leibeigener oder Vagabund ist oder die Tat sich wiederholt, kann eine schwere Straftat daraus werden.

schwere Straftaten gibt es folgende:

• Wiederholter oder schwerer Diebstahl wird zahlreichen Stock? oder Peitschenhieben, längerem Gefängnisaufenthalt oder sogar Abhacken der rechten Hand bestraft.
• Vergewaltigung wird mit Hieben auf die Fußsohlen, oder Gefängnis bestraft. In manchen Ländern (z. B. Krolsk und Rosin) wird es oft mit einer mehr oder weniger hohen Geldstrafe in anderen (z. B. Amara) sogar mit Entmannung oder noch schlimmer geahndet.
• Grenzverletzungen werden mit sehr hohen Strafen belegt, die die die besondere Hochachtung vor dem Land bezeugen sollen, jedoch selten tatsächlich verhängt werden.
• Raub und Brandstiftung wird in leichteren Fällen mit zahlreichen Hieben und langen Gefängnisaufenthalten bedacht, in schweren Fällen mit dem Rad oder zu Tode schleifen.
• schwere Körperverletzung wird mit Gefängnis und hohen Geldstrafen an das Opfer und den Landesfürsten geahndet.
• Totschlag und Mord oder Beleidigung eines Adligen wird mit dem Tode bestraft.

Bei schweren Vergehen gegen einen hochgestellten Bürger oder Adligen oder gar Verrat gegen König, Gott und Vaterland kennen die Richter ganz besondere Strafen, die in ihrer Ausführlichkeit leider einer zu langen Beschreibung entbehren müssen. Hier sei die Kenntnis der schrecklichsten Hinrichtungsarten das Maß der Dinge.

1111/recht_und_strafe.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/12 10:38 (Externe Bearbeitung)