====== Baron (Titel) ====== Adliger Souverän, der durch die Gnade des [[koenig_von_deutschen|Königs von Deutschen]] über seine Baronie herrscht und außer Gott und dem König niemand verpflichtet ist. Barone dürfen in ihrer Baronie Steuern erheben. Den zehnten Teil dieser Steuern müssen sie an ihren Herrn, einen [[graf|Markgraf]] oder den [[koenig_von_deutschen|König]], abführen. Barone können Knappen mit Erreichen der Volljährigkeit und nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung im 21. Lebensjahr in den Stand des [[ritter|Garderitters]] oder des [[ritter|einfachen Ritters]] erheben. Es gibt folgende Barone in Deutschen:\\ [[:angmar_v._dornwald]] in [[:zwieberg]]\\ [[:barawak_v._graunheim]] in [[seeburg]]\\ [[:fabian_v._wackersheim]] in [[:fadenburg]]\\ [[:hillibert_v._kraehwinkel]] in [[:waldstadt]]\\ [[:theobald_klaus_v._greschbach]] in [[froschen]]\\ [[:markus_dominicus_v._schoenhofen]] in [[schoenhofen]]\\