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1111:koenig_von_deutschen

König von Deutschen

Politischer Titel. Oberster adliger Souverän von Deutschen, der durch die Gnade Gottes über Deutschen herrscht. Der Titel darf nur durch einen männlichen Grafen oder einen männlichen Erbfolger (üblicherweise der älteste Sohn) eingenommen werden. Der König setzt die Grafen und Barone des Reiches ein, wobei diese Titel üblicherweise ebenfalls durch Erbfolge weitergegeben werden und durch den König bestätigt werden, sobald der Graf oder Baron zu Beginn seiner Herrschaft dem König den Treueschwur leistet, der ihn verpflichtet stets zum Wohl des Landes, des Königs und des Volkes zu herrschen. Zur Zeit regiert König Franz Carl v. Deutschen.

1111/koenig_von_deutschen.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/12 10:38 (Externe Bearbeitung)