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1111:graf

Graf (Titel)

Politischer Titel in Deutschen.
Entspricht in Rosin dem Duc, in Italica dem Duce

Adliger Souverän, der durch die Gnade des Königs von Deutschen über seine Grafschaft herrscht und außer Gott und dem König niemand verpflichtet ist. Es gibt einfache Grafen, die normalerweise eine hohe Stellungen am Hof des Königs innehaben und Markgrafen, die desweiteren an Stelle des Königs über einen beträchtlichen Landstrich des Königreiches herrschen. Der Grafentitel wird vererbt.

Markgrafen können durch Abstimmung aller Barone und Grafen des Reiches zum König gewählt werden, wenn der König bei seinem Tod keinen erblichen Nachfolger vorweisen kann.

Grafen können verdiente Knappen mit Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren in den Stand des Ritters erheben.

Es gibt folgende Markgrafen in Deutschen:
Markgraf von Schwanen - Hartwig v. Schwanen in Schwanenburg
Markgraf von Franken - Tristan v. Frankenfurth in Frankenfurth
Markgraf von Meyen in Meyburg
Markgraf von Oberreynen - Eugen Franziskus v. Mondheim in Mondheim
Erster Markgraf von Mittelreynen und König von Deutschen Franz Carl v. Dorrlach in Traumheim
Markgraf von Unterreynen in Schippenburg
Markgraf von Suedwalden in Augenburg

1111/graf.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/12 10:38 (Externe Bearbeitung)